Gesetzlich versicherte Personen
Um unsere Vorleistung in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Patient die Verordnung zu einer Krankenbeförderung (ausgestellt durch den Arzt) sowie eine Genehmigung der Krankenkasse. Personen, die über entsprechende Unterlagen nicht verfügen, können Krankenfahrten Irmak gegen Vorleistung in Anspruch nehmen.