Gesetzlich versicherte Personen

Um unsere Vorleistung in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Patient  die Verordnung zu einer Krankenbeförderung (ausgestellt durch den Arzt) sowie eine Genehmigung der Krankenkasse. Personen, die über entsprechende Unterlagen nicht verfügen, können Krankenfahrten Irmak gegen Vorleistung in Anspruch nehmen.

 

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